Nachtrag bei BGB-­Verträgen. Spätestens mit dem 1. Januar 2009, seit dem die VOB/B als Ganzes vom Auftragnehmer nicht mehr rechtswirksam in Werkverträge mit Verbrauchern einbezogen werden kann, gewinnt die Frage an Bedeutung, ob und wie Nachträge in einem BGB-Werkvertrag umgesetzt werden können. Aber nicht nur im Rechtsverkehr zu.

Nachträge treten in der Baupraxis überwiegend bei VOB-Verträgen und speziell bei Leistungsverträgen in Form von Einzelpreisverträgen auf. Mit Bezug auf das reformierte Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 kann auch der Besteller oder Verbraucher nach § 650b Abs. 1 eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder eine Änderung zu dessen.

Mit Nachtrag bezeichnet man im Vertragsrecht eine nachträgliche, nach dem ursprünglichen Vertragsschluss vorgenommene Änderung des Vertrags, speziell die nachträglich hinzugefügten Teile des Vertrags.

Nachträge abrechnen nach VOB/B – nur scheinbar eine einfache Sache Aufsatz von WRD Berlin, RA Hendrik Bach 1. Ausgangsituation Bei einem Vertrag auf der Grundlage des BGB muss der Auftraggeber, wenn keine.

wird nachfolgender Nachtrag Nr. _____ zum Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Erhöhung der Arbeitszeit Ab dem 01.01.2017 beträgt die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit [.] Stunden ausschließlich der Pausen. Die Lage der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richtet sich nach den Vorgaben des Arbeitgebers. § 2 Vergütung Ab dem 01.01.2017 beträgt die vereinbarte monatliche Vergütung.

Oft besteht zwischen den Parteien aber schon Streit darüber, ob es sich um einen Nachtrag handelt oder ob die Leistung schon nach dem ursprünglichen Vertrag geschuldet ist. Zwar gilt der Grundsatz, dass „ Was als Leistung beschrieben ist, nicht Nachtrag sein kann “, insbesondere bei umfangreichen Leistungsverzeichnissen mit Pauschalierungen ist die Abgrenzung aber oft unklar.

Auf die „ortsübliche“ Vergütung kommt es dagegen beim VOB/B-Vertrag nur ganz ausnahmsweise an. Das ist nur dann der Fall, wenn im Rahmen des Nachtrags völlig neue Leistungen anfallen, die bisher noch überhaupt nicht in der Kalkulation des Hauptauftrags aufgetaucht sind z.B. Einsatz bislang nicht kalkulierter Baustoffe.

Im Ergebnis kann nicht festgestellt werden, dass Nachträge – auch wenn diese nach dem Vertrag in Verbindung mit der VOB/B beauftragt werden – automatisch ausschreibungsfrei sind. Maßgeblich sind vielmehr die Art und der Umfang des konkreten Nachtrags.

Im Vergleich zu § 2 Abs. 5 VOB/B, der Anspruchsgrundlage für Nachträge bei geänderten Leistungen, fällt zunächst auf, dass die Norm dem Auftragnehmer recht rigide vorgibt, dass er seinen zusätzlichen Vergütungsanspruch dem Auftraggeber ankündigen muss, bevor er mit der Ausführung der.

Grundprobleme bei Nachträgen ausführender Betriebe. Bei Nachtragsforderungen treten in der Praxis vor allem die folgenden drei Fälle auf: Nachtragsforderungen müssen abgelehnt werden, weil diese Leistungen bereits im Vertrag enthalten sind. Nachtragsforderungen wegen der Änderung bereits vereinbarter Leistungen § 2 Absatz 5 VOB/B.